Wahlprüfsteine
Die Wahlprüfsteine sind die Fragen, die wir allen Parteien gestellt haben.
Klicken Sie bitte auf die Fragen, um die Antworten der Parteien auf die Frage zu sehen!
(2.) Halten Sie die aktuelle Änderung des Rederechtes für Antragsteller nach §24 Gemeindeordnung NRW in den betroffenen Ausschüssen für ausreichend? (Siehe: Land NRW, §24 GO)
(3.) Sind Sie dafür, Umlegungsverfahren in Halle grundsätzlich nicht mehr anzuwenden, so wie es den meisten Gemeinden in NRW gehandhabt wird? (Siehe: Wikipedia, Umlegungsverfahren)
(4.) Sind Sie dafür, die Erarbeitung eines neuen Gesamtverkehrsplanes unter Einbeziehung der Bürgerschaft, zeitnah durchzuführen? (vgl. Anhang I)
Anhang I
Erläuterungen zum Wahlprüfstein (4.) Aufstellung eines Gesamtverkehrsplans:
In den Arbeitsaufträgen und Dokumentationen über Aufstellung von Gesamtverkehrsplänen, Generalverkehrsplänen oder auch Verkehrsentwicklungsplänen, werden regelmäßig unterschiedliche Akteure benannt:
- Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Zielgruppenzusammenhängen und Rollen
- Gruppen mit ökonomischen, beruflichen, gesellschaftlichen und ökologischen Interessen
- Planungsbehörden, Fachverwaltungen, Beiräte, „Träger öffentlicher Belange“
- Externe Planer
- Kommunalpolitik als Entscheider
In den Dokumentationen zur Bestandsaufnahme, als auch in der Bewertung des Istzustandes, der Zielfindung und der Erarbeitung der Maßnahmen werden alle genannten Akteure mit verschiedenen Methoden der Beteiligung, der Bewertung und Gewichtung einbezogen.
Jedoch: Bei der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes für Halle waren nur die Gruppen 3, 4 und 5 beteiligt. Die Bürgerschaft und alle anderen Gruppen blieben außen vor.
Das Nahmobilitätskonzept ist im Rat im ersten Quartal 2018 zur Kenntnis genommen worden. Die Verwaltung wurde beauftragt Maßnahmen bis zu 40.000 Euro selbstständig umzusetzen.
Der zugehörige Abschlussbericht zum Nahmobilitätskonzept wurde Ende 2018 den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses und den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt.
Eine öffentliche Debatte hat es mit der Bürgerschaft nicht gegeben. Ebenso wenig wie eine öffentliche Beratung.
Die weitreichenden Veränderung, die sich hierdurch für die gesamte Stadt ergeben, werden ohne Mitwirkung der hier lebenden Menschen getroffen. Die Veröffentlichung von Dokumenten zum Nahmobilitätskonzept auf der Webseite der Stadt Halle ist kein Ersatz für einen demokratischen Diskurs.
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